Liebe Gäste des Kleinen Landhaus,
wir möchten Sie auf diesem Wege höflichst an die noch gültigen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats erinnern, welcher folgendes besagt:
§ 4 Mund-Nasen-Bedeckung
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_3
(1) Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen
3. in Gaststätten von Personal mit Gästekontakt und Gästen, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
Wir weisen Sie daher freundlichst darauf hin, innerhalb des Restaurants stets Ihre Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sobald Sie sich von Ihrem Tisch erheben.
Gäste, die Ihre Speisen und/oder Getränke abholen und dazu das Restaurant betreten, weisen wir ebenfalls freundlich darauf hin, während Ihres Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Herzliche Grüße vom Team des Kleinen Landhaus
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